Nekromantie

Nekromantie

Fraktionsfähigkeit3 Ränge6 Unterfähigkeiten

Erweckt nach dem Sieg 10 % des stärksten Gegnertrupps als verbündete Untote derselben Klasse wieder. Dies erfordert nekromantische Energie, die bis zu 3000 speichert und sich jede Woche wieder auffüllt.

Einzigartig für eine Fraktion.

Aus den Spieldateien erstellt · Build 25672315 ·

Ränge

Jeder Rang ersetzt den vorherigen; Fortgeschritten und Experte fügen je eine Unterfähigkeit hinzu
10 %
Einfach
15 %
Fortgeschritten
20 %
Experte
3.000
Einfach
4.000
Fortgeschritten
5.000
Experte

Einfache Nekromantie

Einfach

Erweckt nach dem Sieg 10 % des stärksten Gegnertrupps als verbündete Untote derselben Klasse wieder. Dies erfordert nekromantische Energie, die bis zu 3000 speichert und sich jede Woche wieder auffüllt.

Fortgeschrittene Nekromantie

Fortgeschritten

Erweckt nach dem Sieg 15 % des stärksten Gegnertrupps als verbündete Untote derselben Klasse wieder. Dies erfordert nekromantische Energie, die bis zu 4000 speichert und sich jede Woche wieder auffüllt.

Schaltet 3 Unterfähigkeiten frei

Graberde

Verbündete Nekropolis-Kreaturen verursachen auf heimischem Boden +10 % Schaden und erleiden -10 % Schaden.

+10 %Verursachter Schaden−10 %Erlittener Schaden

Seelenernte

Stellt nach einem Sieg im Kampf 4 Mana wieder her.

Todesherold

+1000 auf die maximale nekromantische Energie des Helden.

Experten-Nekromantie

Experte

Erweckt nach dem Sieg 20 % des stärksten Gegnertrupps als verbündete Untote derselben Klasse wieder. Dies erfordert nekromantische Energie, die bis zu 5000 speichert und sich jede Woche wieder auffüllt.

Schaltet 3 Unterfähigkeiten frei

Seelenschnitter

-1 auf Moral und Glück des Gegners.

−1Moral−1Glück

Ewiger Dienst

Gewährt Euch eine neue Fähigkeit. Sie stellt die TP des anvisierten verbündeten Untoten wieder her und kann gefallene Einheiten wiederbeleben.

Totenfelder

+ 50 % nekromantische Energie gewonnen.

Wer sie erlernen kann

Aus den Stufenaufstiegstabellen des Spiels selbst
NekropolisTodesritterNekromant

Weitere Fraktionsfähigkeiten